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Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm mehr als 45 km/H Höchstgeschw.
Leichtkrafträder max. 125 ccm / max. 11 kW
Für 16- und 17-jährige bauartbedingte Höchstgeschw. 80km/h
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 0,75t zulässigem Gesamtgewicht, sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt.
Wichtig: Zum Erwerb der Klasse BE müssen Sie einen Führerschein der Klasse B besitzen
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
max. 50 ccm / max. 45 km/h
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
Ausbildungsfahrzeug:
Audi A3 Sportback
Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm mehr als 45km/H Höchstgeschw.
2 Jahre beschränkt auf maximal 25 kW